Förderung für Fortbildungen

Aufstiegs-BAföG beim Berufsumstieg: Wer es bekommt und wie viel

Das Aufstiegs-BAföG hilft dir, eine Fortbildung zu bezahlen, etwa zur Erzieherin, zum Meister oder zur Bilanzbuchhalterin. Es gibt keine Altersgrenze. Für Umsteiger ist es oft der zweite Schritt: erst Fuß fassen, dann aufsteigen. Hier erfährst du, was 2026 gilt und was die Reform ändern soll.

Lehrgang und Prüfungbis 15.000 €
Zuschuss50 %, dazu 50 % Erlass auf den Rest
Lebensunterhalt in Vollzeitbis 1.019 € im Monat
Altersgrenzekeine

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG heißt offiziell Aufstiegsfortbildungsförderung. Grundlage ist das AFBG. Früher hieß es Meister-BAföG.

Gefördert werden Fortbildungen, die auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vorbereiten. Dazu zählen Abschlüsse nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung sowie gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht. Laut Bundesfamilienministerium gibt es über 700 förderfähige Fortbildungen.

Das Geld kommt von Bund und Ländern. Ein Teil ist Zuschuss, ein Teil ist ein günstiges Darlehen der KfW. 2025 haben laut Ministerium rund 186.100 Menschen Aufstiegs-BAföG bekommen.

Für welche Umsteiger passt es?

Das Aufstiegs-BAföG ist keine Förderung für eine erste Ausbildung. Es setzt meist auf etwas auf, das du schon hast: eine Ausbildung, Berufspraxis oder ein Bachelor. Für Umsteiger passt es vor allem in diesen Fällen:

  • Du wechselst in einen sozialen Beruf über die Fachschule, etwa als Erzieherin oder Erzieher oder in der Heilerziehungspflege. Hier hast du oft die Wahl zwischen Schüler-BAföG und Aufstiegs-BAföG.
  • Du arbeitest schon in der Buchhaltung und willst zur Geprüften Bilanzbuchhalterin. Die IHK nennt diesen Lehrgang ausdrücklich als förderfähig. Mehr zum Einstieg: Buchhalter werden.
  • Du hast eine Umschulung im Handwerk abgeschlossen, etwa als Elektroniker, und willst später den Meister machen.
  • Du hast eine kaufmännische Ausbildung und willst als Fachwirtin, Fachkauffrau oder Betriebswirtin in eine neue Branche wechseln.
  • Du hast einen Bachelor oder ein Studium abgebrochen und willst über einen beruflichen Abschluss in die Praxis wechseln.

Bei der Ausbildung zum Fahrlehrer ist die Lage unklar. Gerichte haben die Förderfähigkeit unterschiedlich beurteilt. Das VG Würzburg hielt 2021 den Lehrgang an der Fahrlehrerausbildungsstätte für förderfähig, das Praktikum in der Fahrschule aber nicht. Frag vor der Anmeldung schriftlich bei deinem Förderamt nach.

Leistungen und Beträge 2026

Stand Oktober 2026 gelten die Beträge des AFBG in der Fassung seit dem 1. August 2024. Die Förderung hat zwei Teile.

LeistungBetrag 2026Hängt vom Einkommen ab?
Lehrgangs- und Prüfungsgebührenbis 15.000 €, davon 50 % Zuschuss, Rest als KfW-Darlehennein
Material für Meisterstück oder Prüfungsarbeitbis 2.000 €, davon 50 % Zuschussnein
Erlass nach bestandener Prüfung50 % des Restdarlehens für Lehrgang und Prüfungnein
Erlass bei GründungRestdarlehen für Lehrgang und Prüfung bis 100 %nein
Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit)bis 1.019 € im Monat für Alleinstehende, als Vollzuschussja
Zuschlag Partner oder Kind (nur Vollzeit)je 235 € im Monatja
Kinderbetreuung für Alleinerziehende150 € je Kind unter 14 und Monat, auch in Teilzeitnein

Die 1.019 € gelten für Alleinstehende, die sich selbst kranken- und pflegeversichern. Beim Unterhaltsbeitrag zählen dein Einkommen und Vermögen. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 45.000 €. Für Lehrgangskosten spielt dein Einkommen keine Rolle.

Reform: Was geplant ist und noch nicht gilt

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 eine Reform beschlossen. Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8412 vor. Beschlossen ist er noch nicht. Inkrafttreten soll er am 1. August 2027.

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: bis 18.000 € statt 15.000 €
  • Meisterstück und Prüfungsarbeiten: bis 4.000 € statt 2.000 €
  • Erlass nach bestandener Prüfung: 60 % statt 50 %
  • Kinderbetreuungszuschlag: 160 € statt 150 €
  • Zuschüsse vom Arbeitgeber zu den Lehrgangskosten sollen nicht mehr angerechnet werden

Der Unterhaltsbeitrag bleibt im Entwurf unverändert. Für Fortbildungen, die vor dem 1. August 2027 beginnen, sollen grundsätzlich die alten Regeln gelten. Ausnahmen plant der Entwurf beim Kinderbetreuungszuschlag und beim Material fürs Meisterstück.

Voraussetzungen im Überblick

  • Du erfüllst die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung oder die Fachschule. Meist ist das eine Ausbildung oder mehrere Jahre Berufspraxis.
  • Der Lehrgang umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Für Geprüfte Berufsspezialisten reichen in Teilzeit 200 Stunden.
  • Vollzeit heißt: in der Regel mindestens 25 Stunden pro Woche an vier Werktagen, Abschluss innerhalb von 36 Monaten.
  • Teilzeit heißt: im Schnitt mindestens 18 Stunden im Monat, Abschluss innerhalb von 48 Monaten.
  • Fernlehrgänge zählen, wenn sie nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen sind und Erfolgskontrollen haben.
  • Du besuchst mindestens 70 % des Unterrichts und weist das nach.
  • Es gibt keine Altersgrenze. Ein Bachelor schließt die Förderung nicht aus. Hochschulabschlüsse selbst werden nicht gefördert.

Praktika werden nicht gefördert. Das betrifft etwa Praxisphasen, die nicht als Unterricht gelten.

Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein?

Beide Programme bezahlen Weiterbildung. Sie haben aber verschiedene Ziele. Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit soll dich zurück in Arbeit bringen. Das Aufstiegs-BAföG fördert den nächsten Abschluss auf deinem Weg.

Aufstiegs-BAföGBildungsgutschein
Für wenalle mit passender Vorqualifikation, auch BeschäftigteArbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Menschen mit Grundsicherungsgeld
WasFortbildung zu Meister, Fachwirt, Erzieher und Ähnlichemzugelassene Weiterbildung oder Umschulung, auch erste Berufsabschlüsse
Kosten50 % Zuschuss plus Darlehen mit TeilerlassAgentur übernimmt die Kosten
LebensunterhaltUnterhaltsbeitrag nur in VollzeitArbeitslosengeld läuft weiter
EntscheidungRechtsanspruch, wenn Voraussetzungen erfüllt sindnach Beratung, Ermessen der Agentur

Beides gleichzeitig geht meist nicht. Wer Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung bekommt, ist vom Aufstiegs-BAföG ausgeschlossen. Wer Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit bezieht, bekommt kein Aufstiegs-BAföG für eine Vollzeit-Fortbildung. Eine Teilzeit-Fortbildung kann dagegen möglich sein.

Mit Grundsicherungsgeld ist Aufstiegs-BAföG nicht ausgeschlossen. Der Unterhaltsbeitrag wird dann aber als Einkommen angerechnet. Bist du arbeitslos, sprich vorher mit der Agentur für Arbeit. Mehr dazu: Umschulung über die Arbeitsagentur.

Antrag Schritt für Schritt

  1. 1
    Lehrgang wählen
    Prüfe beim Anbieter, ob der Kurs förderfähig ist und wie viele Unterrichtsstunden er hat. Frag nach Voll- oder Teilzeit.
  2. 2
    Zuständiges Amt finden
    Zuständig ist das Förderamt deines Bundeslands, abhängig von deinem Wohnsitz. Je nach Land ist das eine Stadt, ein Landkreis, eine Förderbank wie die NBank in Niedersachsen oder eine Kammer. Die Liste steht auf aufstiegs-bafög.de.
  3. 3
    Antrag stellen
    Seit Juli 2025 geht das bundesweit online über afbg-digital.de. Du brauchst ein BundID-Konto mit Online-Ausweis. Alternativ füllst du die Formulare aus, unterschreibst sie und schickst sie per Post.
  4. 4
    Früh einreichen
    Stell den Antrag vor Kursbeginn. Den Unterhaltsbeitrag gibt es frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag eingeht. Er wird nicht rückwirkend gezahlt.
  5. 5
    Darlehen abschließen
    Nach dem Bescheid schickt dir die KfW ein Darlehensangebot. Du entscheidest, ob und in welcher Höhe du es annimmst.
  6. 6
    Teilnahme nachweisen
    Nach sechs Monaten und am Ende weist du deine Teilnahme nach. Melde Abbruch oder längere Krankheit sofort.

Darlehen, Rückzahlung und Erlass

Das KfW-Darlehen ist während der Fortbildung und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei. Danach zahlst du in Monatsraten zurück. Die Mindestrate liegt laut Gesetz bei 128 €. Bei niedrigem Einkommen kannst du dich auf Antrag von der Rückzahlung freistellen lassen.

Bestehst du die Prüfung, erlässt die KfW auf Antrag 50 % des Restdarlehens für Lehrgang und Prüfung. Gründest du innerhalb von drei Jahren nach der Fortbildung ein Unternehmen oder übernimmst eins, kann der Rest ganz erlassen werden. Dafür gelten weitere Bedingungen der KfW.

Rechenbeispiel für eine Umsteigerin

Dies ist ein Beispiel mit angenommenen Kosten. Sandra, 41, arbeitet seit drei Jahren in der Buchhaltung. Sie macht berufsbegleitend die Fortbildung zur Geprüften Bilanzbuchhalterin. Lehrgang und Prüfung kosten zusammen 5.600 €.

PostenHeute (Erlass 50 %)Nach Reformentwurf (Erlass 60 %)
Kosten Lehrgang und Prüfung5.600 €5.600 €
Zuschuss 50 %2.800 €2.800 €
KfW-Darlehen2.800 €2.800 €
Erlass nach bestandener Prüfung1.400 €1.680 €
Sandra zahlt selbst zurück1.400 € (25 %)1.120 € (20 %)

Bei der Mindestrate von 128 € ist der Rest von 1.400 € in elf Raten getilgt, ab Rückzahlungsbeginn kommen Zinsen dazu. Einen Unterhaltsbeitrag bekommt Sandra nicht, weil sie in Teilzeit lernt. Sie behält dafür ihr Gehalt. Die Reformwerte gelten nur, wenn das Gesetz so beschlossen wird und Sandra danach beginnt.

Typische Fehler

  • Antrag zu spät gestellt: Unterhaltsbeitrag gibt es nicht rückwirkend.
  • Kurs ohne Prüfung gebucht: Zertifikatskurse ohne öffentlich-rechtliche Prüfung sind nicht förderfähig.
  • Stundenzahl nicht geprüft: Unter 400 Stunden gibt es meist keine Förderung.
  • Unterricht geschwänzt: Unter 70 % Anwesenheit droht eine Rückforderung.
  • Bildungsgutschein und Aufstiegs-BAföG für denselben Kurs geplant, ohne beide Stellen zu fragen.
  • Erlass nicht beantragt: Der Teilerlass kommt nicht automatisch, du beantragst ihn bei der KfW mit dem Zeugnis.

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Häufige Fragen

Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

Zum Teil. Zuschüsse und den Unterhaltsbeitrag zahlst du nicht zurück. Das KfW-Darlehen für Lehrgang und Prüfung schon, aber erst zwei Jahre nach der Fortbildung. Bestehst du die Prüfung, werden 50 % des Restdarlehens erlassen.

Gibt es eine Altersgrenze beim Aufstiegs-BAföG?

Nein. Du kannst die Förderung auch mit 45 oder 55 Jahren bekommen. Wichtig sind die Zulassung zur Prüfung und ein förderfähiger Lehrgang.

Bekomme ich Aufstiegs-BAföG, wenn ich arbeitslos bin?

Für eine Vollzeit-Fortbildung nicht, solange du Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit bekommst. Eine Teilzeit-Fortbildung kann möglich sein. Bekommst du Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, ist das Aufstiegs-BAföG ganz ausgeschlossen. Sprich vorher mit der Agentur für Arbeit.

Kann ich Aufstiegs-BAföG und Bildungsgutschein kombinieren?

Für dieselbe Fortbildung in der Regel nicht. Wer mit Bildungsgutschein Arbeitslosengeld bei Weiterbildung bezieht, ist ausgeschlossen. In Sonderfällen kann das Aufstiegs-BAföG auf den Lebensunterhalt beschränkt sein. Kläre das mit beiden Stellen, bevor du dich anmeldest.

Wird die Erzieherausbildung mit Aufstiegs-BAföG gefördert?

Ja, die Ausbildung an der Fachschule oder Fachakademie für Sozialpädagogik ist förderfähig. Oft hast du die Wahl zwischen Schüler-BAföG und Aufstiegs-BAföG. In der praxisintegrierten Form bekommst du meist eine Vergütung.

Wie viel Aufstiegs-BAföG bekomme ich für den Lebensunterhalt?

Nur in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag. Alleinstehende bekommen 2026 bis 1.019 € im Monat, wenn sie sich selbst versichern. Für Partner und Kinder kommen je 235 € dazu. Dein Einkommen und Vermögen werden angerechnet.

Was ändert sich 2027 beim Aufstiegs-BAföG?

Geplant sind 18.000 € für Lehrgänge, 4.000 € fürs Meisterstück, 60 % Erlass und 160 € Kinderbetreuungszuschlag. Der Entwurf soll am 1. August 2027 in Kraft treten. Beschlossen ist er Stand Oktober 2026 noch nicht.

Quellen

Stand 21.10.2026. Verbindlich entscheidet das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Angaben ohne Gewähr.

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