Förderung · Umschulung

Umschulung über die Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bezahlt Umschulungen, wenn sie deine Chancen auf eine Stelle verbessern. Das gilt, wenn du arbeitslos bist, dir der Jobverlust droht oder du Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bekommst. Hier erfährst du, wer gefördert wird, wie der Antrag abläuft und wovon du während der Umschulung lebst.

Wer eine Umschulung bezahlt bekommt

Eine Umschulung ist eine verkürzte Ausbildung für Erwachsene. Sie endet mit demselben Abschluss wie eine reguläre Ausbildung, zum Beispiel vor der IHK oder der Handwerkskammer. Die Agentur für Arbeit fördert sie, wenn alle diese Punkte erfüllt sind:

  • Du bist arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder hast keinen verwertbaren Berufsabschluss.
  • Die Umschulung ist nötig, damit du wieder dauerhaft Arbeit findest.
  • Du hast dich vor Beginn von der Agentur für Arbeit beraten lassen.
  • Kurs und Bildungsträger sind nach AZAV für die Förderung zugelassen.

Einen nachträglichen Berufsabschluss fördert die Agentur, wenn du noch keinen Abschluss hast oder mehr als vier Jahre als An- oder Ungelernter gearbeitet hast und deinen alten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Außerdem musst du für den Zielberuf geeignet sein, und deine Chancen auf eine Stelle müssen sich verbessern. Wer noch keine drei Jahre gearbeitet hat, wird nur gefördert, wenn eine reguläre Ausbildung nicht möglich ist oder der Zielberuf ein Engpassberuf ist. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege zählen dabei mit.

Arbeitsagentur oder Jobcenter: Wer zuständig ist

  • Mit Arbeitslosengeld: Die Agentur für Arbeit berät dich, stellt den Bildungsgutschein aus und bezahlt die Umschulung.
  • Mit Grundsicherungsgeld: Seit dem 1. Januar 2025 bewilligt und bezahlt ebenfalls die Agentur für Arbeit die Weiterbildung. Das Jobcenter bleibt für dein Grundsicherungsgeld zuständig und hält das Ziel im Kooperationsplan fest. Seit dem 1. Juli 2026 hat die Vermittlung in Arbeit Vorrang. Eine Umschulung bekommst du, wenn sie dich dauerhafter in Arbeit bringt, etwa weil dir ein Berufsabschluss fehlt.
  • Als Beschäftigter: Die Förderung läuft über deinen Arbeitgeber und den Arbeitgeber-Service der Agentur. Dein Gehalt läuft weiter, der Betrieb bekommt einen Zuschuss.
  • Aus gesundheitlichen Gründen: Kannst du deinen Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben, ist oft die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Mehr dazu im Ratgeber Umschulung über die Rentenversicherung.

So läuft die Umschulung ab

  1. 1
    Zielberuf wählen
    Entscheide dich für einen Beruf mit guten Jobchancen. Im Berufeverzeichnis siehst du, welche Berufe Fachkräfte suchen.
  2. 2
    Termin vereinbaren
    Melde dich bei der Agentur für Arbeit. Wenn dir die Kündigung droht, spätestens drei Monate vor dem Ende deines Jobs. Bekommst du Grundsicherungsgeld, sprich zuerst mit deinem Jobcenter.
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    Beratungsgespräch führen
    Du klärst mit der Vermittlungsfachkraft dein Ziel und den Bedarf am Arbeitsmarkt. Für manche Berufe gibt es Eignungstests oder eine ärztliche Untersuchung.
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    Bildungsgutschein erhalten
    Der Bildungsgutschein ist die Förderzusage. Er legt Bildungsziel, Dauer, Kosten und die Frist fest, bis zu der die Umschulung beginnen muss.
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    Bildungsträger auswählen
    Such dir einen zugelassenen Träger, zum Beispiel in der Weiterbildungssuche von mein NOW. Der Träger ergänzt den Gutschein.
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    Unterlagen einreichen und Bewilligung abwarten
    Gutschein, Weiterbildungsvertrag und Fragebogen müssen vor Beginn bei der Agentur sein. Fang erst an, wenn die Bewilligung da ist.

Wie lange eine Umschulung dauert

Eine Umschulung ist in der Regel ein Drittel kürzer als die Ausbildung. Aus drei Jahren werden meist 24 Monate, aus dreieinhalb Jahren 28 Monate. Einen Teil der Zeit verbringst du im Praktikum in einem Betrieb.

Es gibt kürzere Wege: Mit Berufserfahrung im Zielberuf bereitest du dich in drei bis acht Monaten auf die Externenprüfung vor. Teilqualifikationen dauern zwei bis sechs Monate je Modul und führen Schritt für Schritt zum Abschluss.

Umschulungsberufe im Verzeichnis: Anlagenmechaniker SHK, Automobilkaufmann, Bankkaufmann, Baugeräteführer, Bauzeichner, Bestatter, Chemielaborant, Chemikant, Diätassistent, Elektroniker Energie- und Gebäudetechnik, Ergotherapeut, Erzieher, Fachinformatiker, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Florist, Forstwirt, Friseur, Gärtner (u. a. Garten- und Landschaftsbau), Heilerziehungspfleger, Immobilienkaufmann, Industriekaufmann, Industriemechaniker, IT-Systemelektroniker, Kaufmann für Büromanagement, Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen, Kaufmann im Gesundheitswesen, Kfz-Mechatroniker, Kinderpfleger, Koch, Kosmetiker, Logopäde, Maschinen- und Anlagenführer, Mediengestalter Digital und Print, Medizinischer Fachangestellter, Pflegeassistenz, Pflegefachmann, Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA), Physiotherapeut, Podologe, Rechtsanwaltsfachangestellter, Sozialassistent, Sozialversicherungsfachangestellter, Steuerfachangestellter, Tiermedizinischer Fachangestellter, Tierpfleger, Tischler (Schreiner), Tourismuskaufmann (Reiseverkehrskaufmann), Veranstaltungskaufmann (Eventmanagement), Vermessungstechniker, Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA), Zahntechniker, Zweiradmechatroniker.

Wovon du während der Umschulung lebst

  • Arbeitslosengeld: Es läuft während der Umschulung weiter. Für je zwei Tage Umschulung verbrauchst du nur einen Tag deines Anspruchs. Die Anrechnung stoppt, sobald nur noch drei Monate übrig wären. Dauerte die Umschulung mindestens sechs Monate, wird ein kleinerer Rest auf drei Monate aufgestockt.
  • Grundsicherungsgeld: Es läuft weiter. Reicht dein Arbeitslosengeld nicht bis zum Ende der Umschulung, kannst du für die restliche Zeit Grundsicherungsgeld beim Jobcenter beantragen.
  • Weiterbildungsgeld: Bei einer Umschulung mit Berufsabschluss bekommst du zusätzlich 150 Euro im Monat. Es wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.
  • Prämien: 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung.
  • Kosten: Die Agentur übernimmt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmittel, Fahrtkosten und Kinderbetreuung. Ist tägliches Pendeln nicht zumutbar, auch Unterkunft und Verpflegung.

Tipps für das Beratungsgespräch

  • Komm mit einem konkreten Zielberuf und einem passenden Kurs.
  • Bring Stellenanzeigen aus deiner Region mit. Sie zeigen, dass es Jobs gibt.
  • Erkläre, warum es in deinem bisherigen Beruf nicht weitergeht.
  • Kläre vorher Kinderbetreuung, Fahrtweg und Praktikumsbetrieb.
  • Lass dir eine Ablehnung schriftlich geben. Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

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Häufige Fragen zur Umschulung über die Arbeitsagentur

Bezahlt die Arbeitsagentur jede Umschulung?

Nein. Die Umschulung muss deine Chancen auf eine Stelle klar verbessern. Das prüft die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch. Gute Karten hast du, wenn du keinen Berufsabschluss hast, deinen alten Beruf nicht mehr ausüben kannst oder in einen Beruf mit Fachkräftemangel wechseln willst. Kurs und Bildungsträger müssen nach AZAV zugelassen sein.

Bekomme ich während der Umschulung Geld?

Ja. Wenn du arbeitslos bist, bekommst du weiter Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld. Bei einer Umschulung mit Berufsabschluss kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat dazu. Für die bestandene Zwischenprüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro. Bist du beschäftigt, läuft dein Gehalt weiter und dein Arbeitgeber kann einen Zuschuss bekommen.

Muss ich arbeitslos sein, um eine Umschulung gefördert zu bekommen?

Nein. Gefördert werden auch Menschen, denen Arbeitslosigkeit droht, und Beschäftigte. Wer seinen Job verliert, sollte sich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden. Dann kann die Beratung schon vor der Arbeitslosigkeit beginnen. Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit mehr als vier Jahren in einem fremden Beruf können eine Umschulung über ihren Arbeitgeber fördern lassen.

Ich bekomme Grundsicherungsgeld. Wer ist für meine Umschulung zuständig?

Seit dem 1. Januar 2025 bewilligt und bezahlt die Agentur für Arbeit die Weiterbildung, auch wenn du Grundsicherungsgeld bekommst. Dein Jobcenter bleibt für das Grundsicherungsgeld zuständig und klärt mit dir im Kooperationsplan, ob eine Weiterbildung sinnvoll ist. Seit dem 1. Juli 2026 hat die Vermittlung in Arbeit Vorrang. Eine Umschulung bekommst du, wenn sie dich dauerhafter in Arbeit bringt als eine sofortige Vermittlung.

Wie lange dauert eine Umschulung?

Eine Umschulung ist in der Regel ein Drittel kürzer als die normale Ausbildung. Aus drei Jahren werden so meist 24 Monate, aus dreieinhalb Jahren 28 Monate. Wer schon Berufserfahrung im Zielberuf hat, kann sich mit drei bis acht Monaten Vorbereitung auch direkt zur Externenprüfung anmelden.

Kann ich mich selbst bei einem Bildungsträger anmelden?

Erst nachdem die Agentur für Arbeit die Förderung bewilligt hat. Wer vorher einen Vertrag unterschreibt oder mit dem Kurs beginnt, riskiert, die Kosten selbst zu tragen. Den Bildungsgutschein und den Weiterbildungsvertrag reichst du vor Beginn ein.

Was kann ich tun, wenn meine Umschulung abgelehnt wird?

Lass dir die Ablehnung schriftlich geben. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begründe, warum die Umschulung deine Chancen verbessert, zum Beispiel mit Stellenanzeigen aus deiner Region oder einer Zusage eines Praktikumsbetriebs. Oft hilft auch ein zweites Gespräch mit einem besser vorbereiteten Plan.

Quellen

Stand 21.10.2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung. Verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit.