Förderung

Wer deinen Berufsumstieg bezahlt

Ein Berufsumstieg kostet Zeit und oft auch Geld. Die gute Nachricht: Viele Weiterbildungen und Umschulungen werden ganz oder teilweise bezahlt. Wer zahlt, hängt von deiner Situation ab. Bist du arbeitslos oder droht dir der Jobverlust, ist die Agentur für Arbeit zuständig, auch wenn du Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bekommst. Bist du beschäftigt, läuft die Förderung meist über deinen Arbeitgeber. Für Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker oder Erzieher gibt es Aufstiegs-BAföG, egal wie alt du bist. Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Programme mit aktuellen Beträgen. Wähle deine Situation und sieh, was für dich infrage kommt. Eine Regel gilt fast immer: Erst beraten lassen und den Antrag stellen, dann beim Bildungsträger anmelden. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.

Förderprogramme

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und Menschen mit Grundsicherungsgeld

Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung oder Umschulung. Den Gutschein bekommst du nach einem Beratungsgespräch. Er gilt für ein Bildungsziel, eine Region und eine bestimmte Frist.

  • Lehrgangskosten inkl. Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten und Kinderbetreuung während der Weiterbildung
  • Unterkunft und Verpflegung, wenn tägliches Pendeln nicht zumutbar ist
  • Kurs und Bildungsträger müssen nach AZAV zugelassen sein
Voraussetzungen und Details

Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung deine Chancen auf eine Stelle klar verbessert. Das klärst du im Beratungsgespräch. Wer arbeitslos ist, bekommt das Arbeitslosengeld in der Regel weiter. Wer sich früh arbeitsuchend meldet, weil der Job wegfällt, kann den Gutschein schon vor der Arbeitslosigkeit bekommen. Wichtig: Erst den Gutschein erhalten, dann beim Träger anmelden. Passende Kurse findest du in der Weiterbildungssuche von mein NOW. Für einen nachträglichen Berufsabschluss besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Seite Bildungsgutschein (abgerufen 21.10.2026); §§ 81 ff. SGB III

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, über den Arbeitgeber

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

Die Agentur für Arbeit zahlt einen Teil der Lehrgangskosten und einen Zuschuss zum Lohn an deinen Arbeitgeber. Wie viel, hängt von der Größe des Betriebs ab. Kleine Betriebe bekommen am meisten.

  • Lehrgangskosten: unter 50 Beschäftigte bis 100 %, 50 bis 499 Beschäftigte 50 %, ab 500 Beschäftigte 25 %
  • Lohnzuschuss: bis 75 % (unter 50), 50 % (50 bis 499), 25 % (ab 500)
  • Ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung: in Betrieben unter 500 Beschäftigten bis 100 % der Lehrgangskosten
  • Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag je 5 Prozentpunkte mehr
Voraussetzungen und Details

Gefördert wird eine Anpassungsqualifizierung nach § 82 SGB III. Der Kurs muss mehr als 120 Stunden umfassen und über eine reine Einarbeitung am Arbeitsplatz hinausgehen. Dein Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück. In den zwei Jahren davor darfst du keine Förderung nach dieser Regel bekommen haben. Kurs und Träger brauchen eine AZAV-Zulassung. Hast du keinen Berufsabschluss, sind bei einer Umschulung nach § 81 SGB III die vollen Lehrgangskosten und ein höherer Lohnzuschuss möglich. Den Antrag stellt ihr gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service.

Quelle: § 82 SGB III (Fassung seit Aus- und Weiterbildungsgesetz, 1.4.2024); Flyer Agentur für Arbeit Würzburg; BT-Drs. 21/6740 (keine weiteren Änderungen geplant)

Beschäftigte in Betrieben im Strukturwandel

Qualifizierungsgeld

Lohnersatz während einer längeren Weiterbildung, wenn dein Arbeitsplatz durch Strukturwandel gefährdet ist. Du bleibst im Betrieb angestellt. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.

  • 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 %
  • Arbeitgeber trägt die Lehrgangskosten vollständig
  • Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden, auch in Abschnitten
  • Mindestens 20 % der Belegschaft betroffen, unter 250 Beschäftigten 10 %
Voraussetzungen und Details

Das Qualifizierungsgeld gibt es seit April 2024 nach § 82a SGB III. Es tritt an die Stelle des Kurzarbeitergelds: Du bleibst angestellt und dein Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt sein. Der Betrieb muss den strukturbedingten Weiterbildungsbedarf in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag beschreiben. Du musst zustimmen. Der Kurs muss nach AZAV zugelassen sein. In den letzten vier Jahren darfst du kein Qualifizierungsgeld bekommen haben. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber, in der Regel mindestens drei Monate vor Beginn. Frag beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung nach, ob dein Betrieb das nutzt.

Quelle: BA-Merkblatt Qualifizierungsgeld; Flyer Agentur für Arbeit Würzburg; § 82a SGB III

Teilnehmende an geförderten Umschulungen und abschlussorientierten Weiterbildungen

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie

Machst du eine geförderte Umschulung, bekommst du zusätzlich Geld. Arbeitslose erhalten jeden Monat 150 Euro obendrauf. Für bestandene Prüfungen gibt es Prämien.

  • Weiterbildungsgeld: 150 Euro pro Monat zum Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld
  • 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung
  • 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung
  • Prämien gibt es auch für geförderte Beschäftigte
Voraussetzungen und Details

Das Weiterbildungsgeld gibt es seit Juli 2023 nach § 87a SGB III. Es gilt für abschlussorientierte Weiterbildungen, zum Beispiel eine Umschulung, eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation oder die Vorbereitung auf die Externenprüfung. Ein eigener Antrag ist in der Regel nicht nötig. Die Weiterbildungsprämie ist seit 2023 dauerhaft geregelt. Sie gilt für Prüfungen in Berufen mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer. Der frühere Bürgergeld-Bonus von 75 Euro ist seit Juli 2024 abgeschafft.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Seite Bildungsgutschein; BT-Drs. 21/4723 (17.03.2026); Flyer Agentur für Arbeit Schweinfurt (Jan. 2026)

Alle, die eine Fortbildung zu Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher oder Ähnlichem machen

Aufstiegs-BAföG

Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. In Vollzeit gibt es zusätzlich Geld für den Lebensunterhalt. Es gibt keine Altersgrenze.

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 % Zuschuss
  • 50 % des Restdarlehens werden bei bestandener Prüfung erlassen, bei einer Gründung innerhalb von drei Jahren bis zu 100 %
  • Unterhaltsbeitrag in Vollzeit bis 1.019 Euro pro Monat als Vollzuschuss
  • Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende 150 Euro pro Kind und Monat
Voraussetzungen und Details

Gefördert werden Fortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss vorbereiten, in Voll- oder Teilzeit. Der Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, bei Geprüften Berufsspezialisten in Teilzeit 200. Die Förderung für Lehrgangskosten hängt nicht vom Einkommen ab. Der Unterhaltsbeitrag schon. Das Darlehen ist während der Fortbildung und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei. Für das Meisterstück gibt es bis 2.000 Euro. Eine Reform ist im Bundestag: Der Entwurf sieht 18.000 Euro für Lehrgänge, 4.000 Euro fürs Meisterstück, 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag und 60 % Erlass vor. Geplanter Start ist der 1. August 2027. Beschlossen ist das noch nicht.

Quelle: BMBFSFJ-Flyer Aufstiegs-BAföG (Stand Okt. 2025); Bundestag, 1. Lesung 5. AFBG-Änderungsgesetz, Drs. 21/8412 (14.10.2026)

Beschäftigte in 14 von 16 Bundesländern

Bildungsurlaub

Du bekommst bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen. Meist sind es fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage in zwei Jahren. In Bayern und Sachsen gibt es kein Gesetz dafür.

  • Gehalt läuft weiter, Kursgebühren zahlst du meist selbst
  • NRW, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Berlin: 5 Tage pro Jahr
  • Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz: 10 Tage in 2 Jahren
  • Nur für Kurse, die im jeweiligen Land anerkannt sind
Voraussetzungen und Details

Den Antrag stellst du schriftlich beim Arbeitgeber, meist sechs bis acht Wochen vor Kursbeginn. Der Kurs muss nach dem Gesetz deines Bundeslands anerkannt sein. Das steht in der Regel in der Kursbeschreibung. Teilzeitkräfte haben anteilig Anspruch. Viele Länder erlauben, Tage aus zwei Jahren zu bündeln. Für einen kompletten Berufsumstieg reicht Bildungsurlaub nicht. Er hilft dir aber, ein neues Feld kennenzulernen oder ein Modul berufsbegleitend zu machen.

Quelle: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Übersicht Bildungsfreistellung in den Ländern (Stand Okt. 2025)

Menschen mit Arbeitslosengeld, die sich hauptberuflich selbstständig machen

Gründungszuschuss

Die Agentur für Arbeit unterstützt dich in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit. Das passt zum Beispiel für Makler, Dozentinnen oder Coaches. Es ist eine Kann-Leistung ohne Rechtsanspruch.

  • 6 Monate: Betrag deines Arbeitslosengelds plus 300 Euro pro Monat
  • Danach bis zu 9 Monate: 300 Euro pro Monat, auf eigenen Antrag
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zum Businessplan
Voraussetzungen und Details

Die 300 Euro sind für deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gedacht. Die fachkundige Stellungnahme bekommst du zum Beispiel bei IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder Gründungszentrum. Bei der IHK kostet sie meist eine kleine Gebühr. Du musst deine persönliche und fachliche Eignung zeigen. Stelle den Antrag vor dem Start und melde dein Gewerbe erst danach an. Für die zweite Phase musst du nachweisen, dass du hauptberuflich selbstständig bist. Die Agentur entscheidet nach Ermessen. Ein realistischer Finanzplan ist deshalb wichtig.

Quelle: §§ 93, 94 SGB III; IHK Lüneburg-Wolfsburg; Gründerplattform (BMWE/KfW)

Beschäftigte, deren Stelle bei einer Betriebsänderung dauerhaft wegfällt

Transfergesellschaft und Transferkurzarbeitergeld

Fällt deine Stelle weg, kannst du in eine Transfergesellschaft wechseln. Dort bekommst du bis zu zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld. Die Zeit nutzt du für Bewerbungen und Qualifizierung.

  • 60 % des ausgefallenen Nettolohns, mit Kind 67 %
  • Höchstens 12 Monate
  • Viele Arbeitgeber stocken im Sozialplan auf
  • Qualifizierung und Coaching oft Teil des Pakets
Voraussetzungen und Details

Grundlage ist § 111 SGB III. Der Betrieb muss Stellen dauerhaft und unvermeidbar abbauen. Vor dem Sozialplan führt die Agentur für Arbeit eine Transferberatung durch. In der Transfergesellschaft bist du weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitsuchend gemeldet. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld wird in dieser Zeit nicht verbraucht. Eine Rückkehr in den alten Betrieb oder Konzern ist ausgeschlossen. Frag den Betriebsrat, ob eine Transfergesellschaft geplant ist und welche Aufstockung vereinbart wurde.

Quelle: § 111 SGB III; Leistungsbeschreibung Transferkurzarbeitergeld im FIM-Portal (BMAS-Fachfreigabe)

Mitarbeitende in Veränderungsphasen

Förderung durch den Arbeitgeber

Bei Umstrukturierungen bieten Arbeitgeber oft Weiterbildung oder Newplacement-Coaching an. Das ist häufig Teil eines Sozialplans. Es lässt sich mit staatlicher Förderung kombinieren.

  • Beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung nachfragen
  • Kombinierbar mit Beschäftigtenförderung und Qualifizierungsgeld
  • Weiterbildung, die dem Job dient, ist für dich steuerfrei
  • Lass Zusagen schriftlich festhalten
Voraussetzungen und Details

Viele Unternehmen haben Budgets für Weiterbildung, auch ohne Sozialplan. Fällt deine Stelle weg, kann ein Coaching zur Neuorientierung Teil der Vereinbarung sein. Das gilt auch für eine Weiterbildung oder ein Budget für Kurse. Sprich das früh an, bevor ein Aufhebungsvertrag unterschrieben ist. Prüfe auch, ob der Arbeitgeber die Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit nutzt. Dann übernimmt der Staat einen Teil der Kosten. Der Betriebsrat kennt die Regeln im Betrieb und kann dich unterstützen.

Quelle: Allgemeine Praxis; keine einzelne amtliche Quelle. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 19 EStG nicht eigens per Abruf geprüft.

So beantragst du eine Förderung

  1. 1
    Beruf und passende Weiterbildung auswählen
  2. 2
    Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren (bei Grundsicherungsgeld über dein Jobcenter)
  3. 3
    Zugelassenes Bildungsangebot in der Weiterbildungssuche heraussuchen
  4. 4
    Antrag stellen und Bewilligung abwarten, dann erst beim Träger anmelden

Gut vorbereitet ins Beratungsgespräch

Ein klares Ziel überzeugt bei der Arbeitsagentur. Im Coaching entwickelst du einen Plan, den du begründen kannst.

Kostenfreies Erstgespräch

Häufige Fragen zur Förderung

Wer bezahlt eine Umschulung mit 40 oder 50?

Das Alter spielt bei der Förderung keine Rolle. Bist du arbeitslos oder droht dir Arbeitslosigkeit, kann die Agentur für Arbeit die Umschulung mit einem Bildungsgutschein bezahlen. Bist du beschäftigt, läuft die Förderung über deinen Arbeitgeber. Ab 45 Jahren übernimmt die Agentur in Betrieben unter 500 Beschäftigten bei Weiterbildungen bis 100 % der Kursgebühren. Wichtig ist eine gute Begründung: Zeig, dass der neue Beruf gefragt ist und zu dir passt. Hilfreich ist ein Blick in die Engpassanalyse der Bundesagentur.

Bekomme ich während der Umschulung Arbeitslosengeld?

Ja. Wer Arbeitslosengeld bezieht und eine geförderte Weiterbildung beginnt, bekommt es in der Regel weiter. Es heißt dann Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Zwei Tage Weiterbildung verbrauchen nur einen Tag deines Anspruchs. Bei einer abschlussorientierten Umschulung gibt es zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Endet dein Anspruch vor dem Ende der Umschulung, kann er sich verlängern. Wurdest du mindestens sechs Monate gefördert, bleiben dir danach mindestens drei Monate Arbeitslosengeld für die Jobsuche.

Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?

Melde dich bei der Agentur für Arbeit und vereinbare ein Beratungsgespräch. Bring ein klares Ziel mit: welcher Beruf, welcher Kurs, welcher Träger. Zeig, warum du damit bessere Chancen auf eine Stelle hast. Stellenanzeigen aus deiner Region helfen dabei. Kurs und Träger müssen nach AZAV zugelassen sein. Das siehst du in der Weiterbildungssuche von mein NOW. Melde dich erst beim Bildungsträger an, wenn du den Gutschein in der Hand hast. Sonst kann die Förderung entfallen.

Kann ich mich als Beschäftigte oder Beschäftigter fördern lassen?

Ja. Die Agentur für Arbeit fördert Weiterbildungen von Beschäftigten über den Arbeitgeber. In Betrieben unter 50 Beschäftigten übernimmt sie bis zu 100 % der Kursgebühren und bis zu 75 % des Lohns für die Kurszeit. In größeren Betrieben ist der Anteil kleiner. Der Kurs muss mehr als 120 Stunden umfassen. Betrifft der Strukturwandel viele Stellen in deinem Betrieb, kommt das Qualifizierungsgeld infrage. Für Meister, Techniker oder Fachwirt gibt es Aufstiegs-BAföG, unabhängig vom Arbeitgeber.

Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?

Für eine bestandene Zwischenprüfung gibt es 1.000 Euro. Für die bestandene Abschlussprüfung gibt es 1.500 Euro. Die Prämie bekommst du bei einer geförderten Umschulung in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer. Sie gilt für Arbeitslose und für geförderte Beschäftigte. Die Prämie ist seit 2023 dauerhaft geregelt. Zusätzlich gibt es für Arbeitslose und Menschen mit Grundsicherungsgeld 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat. Die genauen Voraussetzungen klärst du im Beratungsgespräch.

Wo bekomme ich kostenlose Beratung zur beruflichen Neuorientierung?

Die Berufsberatung im Erwerbsleben der Bundesagentur für Arbeit berät Beschäftigte, Wiedereinsteigende und Menschen in Umbruchsituationen. Du musst dafür nicht arbeitslos sein. Die Beratung gibt es vor Ort oder per Video. Die Hotline erreichst du gebührenfrei unter 0800 4 555500. Online helfen dir die Tests von New Plan auf mein NOW, BERUFENET für Berufsinfos und der Entgeltatlas für Gehälter. Für einen eigenen Plan mit mehr Begleitung kann ein Coaching sinnvoll sein.

Förderung nach Beruf

Ob du während der Qualifizierung Geld verdienst oder Förderung brauchst, hängt stark vom Beruf ab.

BerufEinkommen im UmstiegTypischer Betrag
Anlagenmechanikerin / Anlagenmechaniker SHKFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Automobilkauffrau / AutomobilkaufmannFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien bis 2.500 €
Bankkauffrau / BankkaufmannFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien bis 2.500 €
Baugeräteführerin / BaugeräteführerFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Bauzeichnerin / BauzeichnerFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Berufskraftfahrerin / BerufskraftfahrerFörderungALG in bisheriger Höhe, Lehrgangskosten übernommen
Bestattungsfachkraft / BestatterFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Betreuungskraft / AlltagsbegleitungFörderungKursgebühr z. B. 1.264 €, bis zu 100 % förderfähig
Buchhalterin / BuchhalterBerufsbegleitendWeiterbildung neben dem Job oder mit Bildungsgutschein
Buchhändlerin / BuchhändlerVergütungca. 919–1.119 € im Monat (BIBB 2023, West)
Busfahrerin / BusfahrerBezahltz. B. 3.002,93 € brutto im Monat (BVG, TV-N Berlin)
Chemielaborantin / ChemielaborantFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Chemikantin / ChemikantFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Coachin / CoachBerufsbegleitendz. B. 3.190 € Lehrgangsgebühr plus Lehrcoaching (vhs Dortmund 2026–2028)
Data AnalystBerufsbegleitendGehalt läuft weiter oder ALG
Diätassistentin / DiätassistentFörderungALG + 150 € im Monat, Prämie 1.500 €
Dozentin / Dozent in der ErwachsenenbildungBerufsbegleitendGehalt oder ALG
Elektronikerin / Elektroniker Energie- und GebäudetechnikFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Ergotherapeutin / ErgotherapeutFörderungALG + 150 € im Monat, Prämie 1.500 €
Ernährungsberaterin / ErnährungsberaterBerufsbegleitendWeiterbildung neben dem Job
Erzieherin / ErzieherVergütung1.490,69–1.653,38 €
Fachinformatikerin / FachinformatikerFörderung150 € pro Monat zusätzlich, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Fachkraft für ArbeitssicherheitBerufsbegleitenddein bisheriges Gehalt
Fachkraft für LagerlogistikFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Fachkraft für Schutz und SicherheitFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Fahrdienstleiterin / FahrdienstleiterBezahltTarifgehalt ab dem ersten Tag
Fahrlehrerin / FahrlehrerFörderungBildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG
Familienhelferin / Familienhelfer (Sozialpädagogische Familienhilfe)BerufsbegleitendWeiter arbeiten und nebenher studieren
Fitnesstrainerin / FitnesstrainerBerufsbegleitendB-Lizenz z. B. 1.398 € (BSA-Akademie)
Floristin / FloristFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Flugbegleiterin / FlugbegleiterVergütung500 € brutto im Monat (Lufthansa)
Forstwirtin / ForstwirtFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Friseurin / FriseurFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Gärtnerin / Gärtner (u. a. Garten- und Landschaftsbau)FörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Haustechnikerin / HaustechnikerBezahltGehalt ab dem ersten Arbeitstag
HebammeVergütungz. B. 1.515 € im Monat (TVHöD, Stand 2022)
Heilerziehungspflegerin / HeilerziehungspflegerVergütungca. 1.100–1.400 € im Monat
Hundetrainerin / HundetrainerSelbst finanziertLehrgang meist 2.000–10.000 €; Gründungszuschuss: ALG + 300 € für 6 Monate, danach bis zu 9 Monate 300 €
Immobilienkauffrau / ImmobilienkaufmannFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Immobilienmaklerin / ImmobilienmaklerSelbst finanziertRücklagen nötig; bei Gründung aus ALG ggf. Gründungszuschuss (ALG + 300 € für 6 Monate)
Industriekauffrau / IndustriekaufmannFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Industriemechanikerin / IndustriemechanikerFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
IT-Support-Mitarbeiterin / IT-Support-Mitarbeiter (Helpdesk)FörderungBildungsgutschein + Arbeitslosengeld
IT-Systemelektronikerin / IT-SystemelektronikerFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Kauffrau / Kaufmann für BüromanagementFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Kauffrau / Kaufmann für Spedition und LogistikdienstleistungFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Kauffrau / Kaufmann für Versicherungen und FinanzanlagenFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien bis 2.500 €
Kauffrau / Kaufmann im GesundheitswesenFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Kfz-Mechatronikerin / Kfz-MechatronikerFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Kinderpflegerin / KinderpflegerFörderungALG + 150 € im Monat
Kita-Helferin / Kita-Helfer (Ergänzungskraft)BezahltLohn ab dem ersten Tag
Köchin / KochFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Kodierfachkraft / Medizinische KodierfachkraftBerufsbegleitendGehalt läuft weiter
Kosmetikerin / KosmetikerFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Kundenservice-Mitarbeiterin / Kundenservice-Mitarbeiter (Call Center, auch Homeoffice)BezahltLohn ab dem ersten Tag
Lehrerin / Lehrer im Quer- und SeiteneinstiegBezahltca. 4.040–4.760 € oder Anwärterbezüge
Logopädin / LogopädeFörderungALG + 150 € im Monat, Prämie 1.500 €
Maschinen- und Anlagenführerin / Maschinen- und AnlagenführerFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Mediengestalterin / Mediengestalter Digital und PrintFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Medizinische Fachangestellte / Medizinischer FachangestellterFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Online-Marketing-Managerin / -ManagerFörderungArbeitslosengeld läuft weiter
PflegeassistenzVergütungab 2027 Anspruch, Richtwert ca. 1.000 €
Pflegefachfrau / PflegefachmannVergütung1.490,69–1.653,38 €
Pharmareferentin / PharmareferentBerufsbegleitendBerufsbegleitend mit Gehalt
Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA)FörderungALG + 150 € im Monat, Prämie 1.500 €
Physiotherapeutin / PhysiotherapeutFörderungALG + 150 € im Monat, Prämie 1.500 €
Podologin / PodologeFörderungALG + 150 € im Monat, Prämie 1.500 €
Postbotin / Postbote, Zustellerin / ZustellerBezahlt17,92 € pro Stunde (Deutsche Post, inkl. anteiligem Weihnachtsgeld)
PV-Monteurin / PV-MonteurBezahltmindestens 13,90 € pro Stunde (Mindestlohn 2026)
Rechtsanwaltsfachangestellte / RechtsanwaltsfachangestellterFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Recruiterin / RecruiterBerufsbegleitendGehalt läuft weiter oder ALG
Rettungssanitäterin / RettungssanitäterFörderungBildungsgutschein oder Arbeitgeber
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (kaufmännisch)BezahltGehalt ab dem ersten Tag
SAP-Beraterin / SAP-BeraterFörderungArbeitslosengeld läuft weiter
SchulbegleitungBezahltje nach Wochenstunden
Servicetechnikerin / ServicetechnikerBezahltGehalt ab dem ersten Arbeitstag
Softwareentwicklerin / SoftwareentwicklerFörderungBildungsgutschein + Arbeitslosengeld
Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter (Soziale Arbeit)BerufsbegleitendWeiter arbeiten und nebenher studieren
Sozialassistentin / SozialassistentFörderungALG + 150 € im Monat
Sozialversicherungsfachangestellte / SozialversicherungsfachangestellterFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Steuerfachangestellte / SteuerfachangestellterFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Straßenbahnfahrerin / StraßenbahnfahrerBezahltz. B. 3.002,93 € brutto im Monat (BVG, TV-N Berlin)
Tagesmutter / TagesvaterSelbst finanziertz. B. 595–902 € Förderleistung pro Kind und Monat bei 35–40 Wochenstunden
Taxifahrerin / Taxifahrer (Fahrdienst)BezahltLohn ab der ersten Schicht
Tiermedizinische Fachangestellte / Tiermedizinischer FachangestellterFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Tierpflegerin / TierpflegerVergütungVergütung im Betrieb oder Förderung
Tischlerin / Tischler (Schreiner)FörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Tourismuskauffrau / Tourismuskaufmann (Reiseverkehrskaufmann)FörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Triebfahrzeugführerin / LokführerBezahltrund 40.000 € brutto im Jahr (DB Cargo)
UX-Designerin / UX-DesignerFörderungArbeitslosengeld läuft weiter
Veranstaltungskauffrau / Veranstaltungskaufmann (Eventmanagement)FörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Verkäuferin / Verkäufer, Kauffrau / Kaufmann im EinzelhandelBezahltGehalt ab dem ersten Tag
Vermessungstechnikerin / VermessungstechnikerFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Vertriebsmitarbeiterin / Vertriebsmitarbeiter im AußendienstBezahltGehalt ab dem ersten Arbeitstag
Verwaltungsangestellte im öffentlichen DienstBezahltz. B. TVöD E6 Stufe 1: 3.240 €
Wagenmeisterin / WagenmeisterBezahltVolles Gehalt während der Qualifizierung
Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA)FörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Zahntechnikerin / ZahntechnikerFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €
Zugbegleiterin / ZugbegleiterBezahltVolles Gehalt schon in der Qualifizierung
Zweiradmechatronikerin / ZweiradmechatronikerFörderungALG + 150 € im Monat, Prämien 1.000 € und 1.500 €

Stand 21.10.2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung. Verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die zuständige Förderstelle.