Was du in diesem Beruf machst
Friseurinnen und Friseure waschen, schneiden und färben Haare, legen Wellen und stylen Frisuren für Alltag und Feste. Dazu kommen Bart- und Kopfhautpflege, Beratung zu Pflegeprodukten und der Verkauf. Viele Salons bieten auch Kosmetik oder Make-up an. Gute Beratung und ein freundlicher Umgang sind ebenso wichtig wie die Technik.
Die reguläre Ausbildung dauert drei Jahre. Umschulungen bei Bildungsträgern dauern in Vollzeit meist 24 Monate, in Teilzeit etwa 36 Monate. Dazu gehören längere Praktika im Salon. Am Ende steht die Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer. Wer schon viereinhalb Jahre im Friseurberuf gearbeitet hat, kann die Prüfung auch als Externe ablegen. Für einen eigenen Salon brauchst du den Meisterbrief.
So sieht ein Arbeitstag aus
Dein Tag ist in Termine eingeteilt. Die erste Kundin möchte eine neue Farbe. Du besprichst mit ihr Wunsch und Haarzustand, mischst die Farbe und trägst sie auf. Während sie einwirkt, schneidest du einem Kunden die Haare und trimmst den Bart. Zwischendurch nimmst du Anrufe an, vergibst Termine und kassierst. Nachmittags steht vielleicht eine Hochsteckfrisur für eine Hochzeit an. Du fegst, desinfizierst Werkzeuge und füllst Produkte auf. Die Arbeit ist körperlich. Du stehst fast den ganzen Tag, hältst die Arme oft oben und arbeitest mit Wasser und Chemikalien. Samstags und oft auch abends wird gearbeitet. Dafür siehst du sofort, wie zufrieden die Kundschaft ist.
Wo du arbeiten kannst
- Friseursalons
- Salonketten und Barbershops
- Theater, Film und Fernsehen (Maske)
- Pflegeheime und Kliniken
- Mobiler Friseurservice
- Eigener Salon (mit Meisterbrief)
Passt zu dir, wenn …
- du gern mit den Händen arbeitest und ein Auge für Stil hast
- du gern mit vielen verschiedenen Menschen sprichst
- du am Ende des Tages sichtbare Ergebnisse sehen willst
Eher nicht, wenn …
- du auf ein hohes Einkommen angewiesen bist
- du Haut- oder Rückenprobleme hast
So gelingt der Quereinstieg
Für Erwachsene führt der Weg meist über eine geförderte Umschulung mit Gesellenprüfung. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben. Bildungsträger erwarten aber oft Deutsch auf B1-Niveau und Grundkenntnisse in Mathe. Hilfreich sind Erfahrungen aus Verkauf, Gastronomie oder Pflege, weil du viel mit Menschen sprichst. Ein Probetag im Salon zeigt dir schnell, ob dir die Arbeit liegt. Mit 40 oder 50 ist der Wechsel möglich, wenn Rücken, Schultern und Haut mitmachen. Prüfe vorher auch, ob du mit dem Gehalt auskommst. Viele Friseurinnen arbeiten später in Teilzeit oder spezialisieren sich, etwa auf Farbe, Hochzeiten oder Hausbesuche. Mit Meisterbrief ist ein eigener Salon möglich.
Wie quereinstiegsfreundlich ist der Beruf?
Einschätzung der Redaktion auf Basis von Dauer, Zugangsvoraussetzungen, Fachkräftebedarf und Einkommen während der Qualifizierung.
Was du mitbringen solltest
- Handwerkliches Geschick
- Gespür für Form und Farbe
- Freude am Kontakt mit Menschen
- Ausdauer im Stehen
Voraussetzungen für den Quereinstieg
- Kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben
- Deutsch mindestens auf B1-Niveau (bei vielen Bildungsträgern)
- Keine Allergien gegen Haarfarben und Pflegemittel
- Körperliche Belastbarkeit für langes Stehen
Dein Weg in den Beruf
Dauer: ca. 24 Monate Umschulung in Vollzeit, in Teilzeit ca. 36 Monate (reguläre Ausbildung: 3 Jahre); Abschluss mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer
- 1Probetag oder Praktikum in einem Salon
- 2Beratung bei der Agentur für Arbeit und Bildungsgutschein
- 3Umschulung mit Praktika (ca. 24 Monate)
- 4Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer
Wovon du während des Umstiegs lebst
Arbeitslosengeld + Weiterbildungsgeld
Mit Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten. Dein Arbeitslosengeld läuft weiter, dazu kommen 150 € Weiterbildungsgeld im Monat. Für den ersten Prüfungsteil gibt es 1.000 €, für die bestandene Gesellenprüfung 1.500 €.
- Mit Bildungsgutschein zahlt die Agentur für Arbeit den Kurs.
- Dein Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung weiter. Zwei Tage Weiterbildung verbrauchen nur einen Tag deines Anspruchs.
- Bei einer Umschulung kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat dazu. Für bestandene Prüfungen gibt es 1.000 und 1.500 Euro.
- Als Beschäftigte oder Beschäftigter bekommst du Förderung über deinen Arbeitgeber oder das Qualifizierungsgeld.
Passende Förderprogramme
Quelle: Verwaltungsportal des Bundes: Weiterbildungsförderung mit Bildungsgutschein; § 87a SGB III. Ob und wie viel du bekommst, klärt verbindlich die Agentur für Arbeit. Wie die Förderung abläuft: Umschulung über die Arbeitsagentur und Bildungsgutschein beantragen.
Was du nach dem Einstieg verdienst
Der Median gilt für alle Vollzeitbeschäftigten im Beruf, auch für sehr erfahrene. Als Quereinsteiger startest du meist darunter.
Grundlage: KldB 82312, Vollzeitbeschäftigte, Deutschland, Median und Quartile. Stand: 31.12.2025 (Bezugsjahr 2025). Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsmarkt und Zukunft
Fachkräftebedarf und Zukunftssicherheit
Einschätzung der Redaktion auf einer Skala von 1 bis 5. Der aktuelle Bedarf stützt sich auf eine Einschätzung der Redaktion, weil die Bundesagentur für Arbeit diesen Beruf nicht eigens bewertet. Die Zukunftssicherheit berücksichtigt die erwartete Nachfrage und das Risiko durch KI und Automatisierung.
Laut Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks gab es Ende 2025 rund 80.118 Salons mit etwa 235.000 Beschäftigten. Die Zahl der neuen Ausbildungsverträge stieg 2025 um 12,6 % auf 7.497. Haare schneiden kann keine Software übernehmen. Das Gehalt bleibt aber niedrig. Der Median lag Ende 2025 bei 2.236 € brutto. In der Engpassanalyse der Bundesagentur ist der Beruf nicht als Engpassberuf ausgewiesen.
Arbeitslosenquote
Für diesen Beruf veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit keine eigene Arbeitslosenquote. Zum Vergleich: Über alle Berufe lag die Quote im Jahresdurchschnitt 2025 bei 6,3 %.
Stand: 2025. Quelle: BA-Statistik, Fachkräfteengpassanalyse 2025: Berufe im Friseurgewerbe (8231) im veröffentlichten Bericht nicht ausgewiesen, Einstufung nicht ermittelbar. Gesamtquote: Bundesagentur für Arbeit
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Umschulung zum Friseur?
In Vollzeit dauert die Umschulung meist 24 Monate, in Teilzeit etwa 36 Monate. Theorie und Praxis wechseln sich ab, dazu kommen Praktika im Salon. Am Ende legst du die Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer ab. Hast du schon mindestens viereinhalb Jahre als Friseurin gearbeitet, kannst du dich auch als Externe zur Prüfung anmelden. Dafür gibt es kurze Vorbereitungskurse.
Was verdient eine Friseurin?
Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt der Median bei 2.236 € brutto im Monat in Vollzeit. Die mittlere Hälfte verdient zwischen 1.836 € und 2.545 €. Seit Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Der Tarif in Nordrhein-Westfalen sieht für Gesellen ab 2026 zwischen 14,60 € und 16,17 € pro Stunde vor. Dazu kommen oft Trinkgeld und Provisionen.
Kann ich mit 45 noch Friseurin werden?
Ja. Ein Höchstalter gibt es nicht, und die Agentur für Arbeit kann die Umschulung mit Bildungsgutschein fördern. Wichtig ist, dass du körperlich fit bist. Du stehst den ganzen Tag und arbeitest mit Wasser und Chemikalien. Lebenserfahrung hilft dir bei der Beratung sehr. Rechne vorher genau nach, ob das Gehalt für deinen Alltag reicht. Ein Probetag im Salon schafft Klarheit.
Jobs in der Nähe
Aktuelle Stellen findest du in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. Gib deinen Ort ein, die Suche öffnet sich in einem neuen Tab.
Weiterführende Informationen
- Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks: Wirtschaftliche Lage im Friseurhandwerk (06/2026)
- Internationaler Bund Krefeld: Umschulung Friseur/in in Vollzeit und Teilzeit
- Tarifregister NRW: Tarifverträge Friseurhandwerk
- BERUFENET: alle Berufe im Überblick
- Passende Kurse finden: mein NOW Weiterbildungssuche
Quellen und Stand der Daten
- Gehalt: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/9907
- Arbeitsmarkt: BA-Statistik, Fachkräfteengpassanalyse 2025: Berufe im Friseurgewerbe (8231) im veröffentlichten Bericht nicht ausgewiesen, Einstufung nicht ermittelbar. www.frauundberuf-bw.de/fileadmin/FuB-contentbilder/themen/2025_BA-FK-E…
- Einkommen im Umstieg: Verwaltungsportal des Bundes: Weiterbildungsförderung mit Bildungsgutschein; § 87a SGB III. verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99007025017000
- Arbeitslosenquote alle Berufe: Bundesagentur für Arbeit, Presseinfo Arbeitsmarkt im September 2026 (30.09.2026); Jahresrückblick 2025. www.arbeitsagentur.de/presse/2026-37-arbeitsmarkt-im-september-2026
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