Qualifizierungsgeld: Weiterbildung im Betrieb mit Lohnersatz
Das Qualifizierungsgeld gibt es seit 1. April 2024. Es ersetzt einen Teil deines Lohns, wenn du dich im Strukturwandel weiterbildest und im Betrieb bleibst. Den Antrag stellt immer der Arbeitgeber. Ohne Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder Tarifvertrag geht es in der Regel nicht.
Was ist das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld ist eine Leistung der Agentur für Arbeit nach §§ 82a bis 82c SGB III. Es gilt für Beschäftigte, deren Arbeit sich durch Strukturwandel stark verändert. Beispiele sind Digitalisierung, Dekarbonisierung oder neue Antriebe in der Autoindustrie.
Die Idee: Du lernst Neues, statt deinen Job zu verlieren. Während der Weiterbildung zahlt der Arbeitgeber dir weniger oder gar keinen Lohn. Das Qualifizierungsgeld gleicht einen Teil davon aus. Du bleibst angestellt und sozialversichert.
Genutzt wird es bisher selten. Laut Bundesregierung haben von April 2024 bis Dezember 2025 rund 350 Beschäftigte Qualifizierungsgeld bekommen.
Voraussetzungen für den Betrieb
- Mindestens 20 % der Beschäftigten haben wegen des Strukturwandels Weiterbildungsbedarf. In Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten reichen 10 %.
- Eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag beschreibt den Qualifizierungsbedarf, die Beschäftigungsaussichten im Betrieb und die Nutzung des Qualifizierungsgelds.
- In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
- Der Arbeitgeber zahlt die Weiterbildung. Beschäftigte dürfen nicht an den Kosten beteiligt werden. Dritte dürfen Kosten übernehmen.
- Der Arbeitgeber ist nicht schon per Gesetz zur Schulung verpflichtet.
Voraussetzungen für dich und die Weiterbildung
- Du bist im Betrieb angestellt. Dein Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt und nicht per Aufhebungsvertrag beendet.
- Du hast in den vier Jahren vor dem Antrag kein Qualifizierungsgeld bekommen.
- Du stimmst der Teilnahme zu.
- Die Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden. Sie geht über eine kurze Anpassung an den Arbeitsplatz hinaus. Sie darf auch in Abschnitten stattfinden.
- Träger und Maßnahme sind für die Arbeitsförderung zugelassen (AZAV).
- Fortbildungen, die das Aufstiegs-BAföG fördert, sind laut Bundesagentur ausgeschlossen. Eine befristete Ausnahme gilt für den Geprüften Berufsspezialisten.
Wie viel Qualifizierungsgeld gibt es?
Die Höhe richtet sich nach der Nettoentgeltdifferenz. Das ist der Unterschied zwischen deinem normalen Netto und dem Netto, das während der Weiterbildung bleibt. Beide Werte werden pauschal berechnet, ähnlich wie beim Kurzarbeitergeld.
Du bekommst 60 % dieser Differenz. Hast du mindestens ein Kind, das berücksichtigt wird, sind es 67 %. Lohn über der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung zählt nicht mit. Überstunden und Einmalzahlungen bleiben ebenfalls außen vor.
Ein vereinfachtes Beispiel: Du bist für die Weiterbildung ganz freigestellt. Dein pauschales Netto fällt um 2.500 € im Monat. Dann bekommst du etwa 1.500 € Qualifizierungsgeld, mit Kind etwa 1.675 €. Die genaue Rechnung macht der Arbeitgeber nach den Regeln der Agentur.
Ablauf für Betriebe und Beschäftigte
- 1Bedarf klären
Arbeitgeber und Betriebsrat ermitteln, welche Tätigkeiten sich verändern und wer betroffen ist. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit berät dabei. - 2Vereinbarung schließen
Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag regeln Bedarf, Beschäftigungsaussichten und Nutzung des Qualifizierungsgelds. - 3Weiterbildung auswählen
Ein zugelassener Träger bietet eine passende Maßnahme mit mehr als 120 Stunden an. - 4Zustimmung einholen
Die Beschäftigten stimmen der Teilnahme schriftlich zu. Selbst stellen sie keinen Antrag. - 5Antrag stellen
Der Arbeitgeber beantragt das Qualifizierungsgeld schriftlich, spätestens drei Monate vor Beginn. Für jede Maßnahme gibt es einen eigenen Antrag. Rückwirkend wird nichts gezahlt. - 6Auszahlen und melden
Der Arbeitgeber berechnet das Geld und zahlt es monatlich aus. Änderungen wie Kündigung oder Urlaub an Kurstagen meldet er sofort.
Rolle von Betriebsrat und Arbeitgeber
Der Betriebsrat ist in Betrieben mit Mitbestimmung der Partner für die Betriebsvereinbarung. Ohne seine Unterschrift oder einen Tarifvertrag gibt es kein Qualifizierungsgeld. Er kann das Thema auch selbst ansprechen und klären lassen, welche Beschäftigten betroffen sind.
Der Arbeitgeber trägt Lehrgangskosten und Sozialversicherungsbeiträge. Er stellt den Antrag, rechnet ab und hat die Mitwirkungspflichten gegenüber der Agentur. Das kostet Zeit. Dafür bleiben eingearbeitete Fachkräfte im Betrieb.
Wer einen solchen Prozess plant, findet unter Begleitung für Unternehmen Informationen zu Coaching für Beschäftigte in Veränderungsphasen.
Abgrenzung zu anderen Leistungen
| Qualifizierungsgeld | Beschäftigtenförderung § 82 | Transfergesellschaft | |
|---|---|---|---|
| Ziel | Job im Betrieb sichern | Weiterbildung Beschäftigter allgemein | Wechsel in neuen Job nach Stellenabbau |
| Lohn | 60/67 % der Nettoentgeltdifferenz | Zuschuss zum Lohn an den Arbeitgeber | Transferkurzarbeitergeld 60/67 % |
| Kurskosten | Arbeitgeber trägt alles | Agentur übernimmt je nach Betriebsgröße einen Teil | Weiterbildung nach § 111a möglich |
| Vereinbarung nötig | ja, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag | nein | ja, im Rahmen der Restrukturierung |
| Arbeitsplatz | bleibt erhalten | bleibt erhalten | fällt weg |
Für dieselbe Weiterbildung derselben Person darfst du nicht § 82 und Qualifizierungsgeld zugleich beantragen. Im selben Betrieb können beide Programme aber für verschiedene Beschäftigte laufen. Während des Bezugs tritt das Qualifizierungsgeld an die Stelle des Kurzarbeitergelds.
Für Arbeitslose gibt es eigene Wege, etwa den Bildungsgutschein und das Weiterbildungsgeld. Alle Programme findest du in der Förderübersicht.
Häufige Fragen
Kann ich Qualifizierungsgeld selbst beantragen?
Nein. Den Antrag stellt immer der Arbeitgeber. Du stimmst der Teilnahme zu. Frag beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung, ob dein Betrieb das Qualifizierungsgeld nutzt oder plant.
Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?
60 % der pauschal berechneten Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 %. Lohn über der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung zählt nicht mit. Die Berechnung ähnelt dem Kurzarbeitergeld.
Wer zahlt die Kosten der Weiterbildung?
Der Arbeitgeber. Du darfst nicht an den Kosten beteiligt werden. Dritte, etwa ein Fonds, dürfen Kosten übernehmen.
Gibt es Qualifizierungsgeld auch in kleinen Betrieben?
Ja. Unter 250 Beschäftigten müssen nur 10 % der Belegschaft betroffen sein. Unter zehn Beschäftigten reicht statt Betriebsvereinbarung eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
Bekomme ich Qualifizierungsgeld, wenn mir schon gekündigt wurde?
Nein. Das Arbeitsverhältnis darf weder gekündigt noch per Aufhebungsvertrag beendet sein. Bei Stellenabbau kommen eher eine Transfergesellschaft oder später der Bildungsgutschein infrage.
Was ist der Unterschied zwischen Qualifizierungsgeld und Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld gleicht Lohnausfall bei vorübergehend fehlender Arbeit aus. Qualifizierungsgeld gibt es nur für eine Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden im Strukturwandel. Während des Bezugs ersetzt es das Kurzarbeitergeld.
Quellen
- § 82a SGB III: Qualifizierungsgeld (gesetze-im-internet.de)
- Bundesagentur für Arbeit: Qualifizierungsgeld, Information für Arbeitgeber (PDF)
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen Qualifizierungsgeld §§ 82a bis 82c SGB III, Stand 01.04.2024 (PDF, über vbw)
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Qualifizierungsgeld für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (PDF)
- Bundestag Drs. 21/6740: Antwort der Bundesregierung, u. a. Inanspruchnahme Qualifizierungsgeld (25.06.2026, PDF)
- Deutscher Bundestag: Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, Textarchiv 2023
Stand 21.10.2026. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle. Angaben ohne Gewähr.
Du willst den Wechsel gut planen?
Im Coaching klärst du, welcher Weg zu dir passt, und entwickelst einen Plan, den du auch bei der Agentur für Arbeit begründen kannst.
Kostenfreies ErstgesprächNoch unsicher, welcher Beruf passt?
Der Berufe-Finder zeigt dir in sechs Fragen, welche Berufe zu dir passen.