Weiterbildungsgeld: 150 € im Monat während der Umschulung
Machst du eine geförderte Umschulung zu einem Berufsabschluss, bekommst du zusätzlich 150 € im Monat. Das ist das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III. Für bestandene Prüfungen kommen Prämien dazu. Einen eigenen Antrag brauchst du dafür in der Regel nicht.
Was ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit. Es gibt ihn seit Juli 2023. Er kommt zu deinem Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld dazu. Der Zuschuss soll dir helfen, eine lange Umschulung bis zum Ende durchzuhalten.
Laut Bundesregierung haben seit Juli 2023 rund 110.000 Menschen eine Weiterbildung mit Weiterbildungsgeld begonnen. Etwa 41.000 davon kamen aus der Grundsicherung. Das Weiterbildungsgeld ist eine Pflichtleistung: Erfüllst du die Voraussetzungen, bekommst du es.
Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?
- Die Agentur für Arbeit fördert deine Weiterbildung, meist mit einem Bildungsgutschein.
- Die Weiterbildung führt zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf. Die reguläre Ausbildung in diesem Beruf dauert mindestens zwei Jahre.
- Du bist arbeitslos und bekommst Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.
- Oder du bekommst Grundsicherungsgeld. Dann gibt es die 150 € sogar, wenn du nebenbei in einem Arbeitsverhältnis stehst und die Weiterbildung über die Beschäftigtenförderung läuft.
Kurze Kurse und Zertifikate ohne Berufsabschluss zählen nicht. Ob eine Teilqualifikation oder die Vorbereitung auf die Externenprüfung dazugehört, klärst du am besten vorab mit deiner Beraterin oder deinem Berater.
Was gilt mit Grundsicherungsgeld?
Seit 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit über Weiterbildung auch für Menschen in der Grundsicherung. Sie zahlt auch die Kosten. Das Jobcenter berät dich zuerst und meldet deinen Weiterbildungsbedarf an die Agentur.
Das Weiterbildungsgeld ist seitdem in § 87a Absatz 3 SGB III geregelt. Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Dabei gilt ein stärkerer Vorrang für die schnelle Vermittlung in Arbeit. Eine Umschulung bleibt möglich, wenn sie für eine dauerhafte Stelle mehr Erfolg verspricht.
Den früheren Bürgergeld-Bonus von 75 € gibt es seit Juli 2024 nicht mehr. Die Bundesregierung plant laut eigener Antwort keine Wiedereinführung.
Weiterbildungsprämien: 1.000 € und 1.500 €
Neben dem Weiterbildungsgeld gibt es zwei Prämien. Sie gelten für Weiterbildungen, die zu einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führen.
Für die bestandene Zwischenprüfung bekommst du 1.000 €. Das gilt auch für den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung. Für die bestandene Abschlussprüfung bekommst du 1.500 €. Die Prämien gibt es auch für Beschäftigte, deren Umschulung die Agentur für Arbeit fördert.
Antrag und Auszahlung
- 1Beratung
Du sprichst mit der Agentur für Arbeit oder, mit Grundsicherungsgeld, zuerst mit dem Jobcenter. Ihr klärt Beruf, Kurs und Förderung. - 2Förderung bewilligen
Die Agentur entscheidet über den Bildungsgutschein. Zugleich entscheidet sie über das Weiterbildungsgeld. Ein eigener Antrag ist laut Bundesregierung nicht nötig. - 3Merkblatt lesen
Du bekommst das Merkblatt 6 zur beruflichen Weiterbildung. Darin stehen deine Rechte und Pflichten. - 4Zahlung prüfen
Das Geld kommt monatlich. Fehlt es, obwohl du die Bedingungen erfüllst, frag sofort bei deiner Beratung nach. - 5Prämie anstoßen
Nach bestandener Prüfung reichst du das Zeugnis bei der Agentur ein. Frag dort, welche Nachweise sie braucht.
Rechenbeispiel: zwei Jahre Umschulung
Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Markus, 44, ist arbeitslos. Er macht eine Umschulung zum Elektroniker. Sie dauert 24 Monate und hat eine Zwischenprüfung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Weiterbildungsgeld, 24 × 150 € | 3.600 € |
| Prämie bestandene Zwischenprüfung | 1.000 € |
| Prämie bestandene Abschlussprüfung | 1.500 € |
| Zusätzlich gesamt | 6.100 € |
Dazu kommt sein Arbeitslosengeld bei Weiterbildung. Die Kursgebühren zahlt die Agentur. Ob du wirklich so viel bekommst, hängt von deiner Situation ab. Mehr zum Ablauf: Umschulung über die Arbeitsagentur.
Nicht verwechseln: Bildungszeit, Österreich und Qualifizierungsgeld
Viele suchen nach Weiterbildungsgeld und erwarten etwas anderes. Das deutsche Weiterbildungsgeld ist kein Lohnersatz für eine Auszeit vom Job. Es sind 150 € zusätzlich bei einer geförderten Umschulung.
- Österreich: Dort hieß das Geld während der Bildungskarenz ebenfalls Weiterbildungsgeld. Es lief am 31. März 2025 aus. Seit 2026 gibt es dort ein neues Modell namens Weiterbildungszeit.
- Bildungszeit in Deutschland: Das Arbeitsministerium wollte 2023 eine bezahlte Bildungszeit nach österreichischem Vorbild einführen. Der Lohnersatz sollte dem Arbeitslosengeld entsprechen. Im beschlossenen Weiterbildungsgesetz 2023 fehlte die Bildungszeit. Stand Oktober 2026 gibt es sie nicht.
- Bildungsurlaub: Einige Tage bezahlte Freistellung im Jahr regeln die Bundesländer. Das ist kein Weiterbildungsgeld.
- Qualifizierungsgeld: ein echter Lohnersatz von 60 oder 67 % des ausfallenden Nettoentgelts. Es setzt aber eine Vereinbarung im Betrieb voraus. Du kannst es nicht allein beantragen.
Laut Antwort der Bundesregierung vom Juni 2026 sind derzeit keine weiteren Gesetze zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter geplant. Alle Programme im Überblick: Förderung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld 2026?
150 € im Monat, zusätzlich zu Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld. Dazu gibt es 1.000 € für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 € für die bestandene Abschlussprüfung.
Muss ich das Weiterbildungsgeld beantragen?
In der Regel nicht. Die Agentur für Arbeit entscheidet zusammen mit der Förderung deiner Weiterbildung darüber. Kommt das Geld nicht, sprich deine Beraterin oder deinen Berater an.
Bekomme ich Weiterbildungsgeld mit Grundsicherungsgeld?
Ja, wenn die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung mit Berufsabschluss fördert. Das gilt laut § 87a Absatz 3 SGB III sogar, wenn du nebenbei arbeitest. Die Förderung bewilligt seit 2025 die Agentur für Arbeit, das Jobcenter berät dich vorher.
Gibt es Weiterbildungsgeld für jede Weiterbildung?
Nein. Die Weiterbildung muss zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen, der regulär mindestens zwei Jahre dauert. Kurze Kurse oder reine Zertifikate zählen nicht.
Bekomme ich Weiterbildungsgeld, wenn ich beschäftigt bin?
Nur in einem Fall: wenn du zusätzlich Grundsicherungsgeld bekommst. Sonst gibt es für Beschäftigte kein Weiterbildungsgeld. Die Prämien für bestandene Prüfungen können Beschäftigte aber bekommen, wenn die Agentur ihre Umschulung fördert.
Ist das Weiterbildungsgeld dasselbe wie die Bildungszeit?
Nein. Eine bezahlte Bildungszeit mit Lohnersatz nach österreichischem Vorbild war 2023 geplant, wurde aber nicht beschlossen. Das deutsche Weiterbildungsgeld ist ein Zuschuss von 150 € bei geförderter Umschulung.
Quellen
- § 87a SGB III: Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld (buzer.de)
- Bundestag Drs. 21/5167: Antwort der Bundesregierung zu Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie (31.03.2026, PDF)
- Bundestag Drs. 21/6740: Antwort der Bundesregierung zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung (25.06.2026, PDF)
- DGB: Fragen zur Neuen Grundsicherung, Mai 2026 (PDF)
- Deutscher Bundestag: Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, Textarchiv 2023
- beck-aktuell: Heil, Beschäftigte sollen in Bildungszeit gehen können (16.01.2023)
- Bundeskanzleramt Österreich: Ministerrat beschließt neues Modell der Weiterbildungszeit (April 2025)
Stand 21.10.2026. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle. Angaben ohne Gewähr.
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