Begabtenförderung berufliche Bildung

Weiterbildungsstipendium: Wer es bekommt und welche Alternativen es gibt

Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte mit sehr guter Berufsausbildung. Es zahlt bis zu 9.135 € für Kurse und Lehrgänge. Die Altersgrenze ist eng: Bei der Aufnahme musst du in der Regel unter 25 sein. Für die meisten Umsteiger passen deshalb andere Programme besser.

Förderung gesamtbis 9.135 € in 3 Jahren
Eigenanteil10 % je Maßnahme
Alter bei Aufnahmeunter 25 Jahre
Abschlussnotemind. 87 Punkte oder 1,9

Was ist das Weiterbildungsstipendium?

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Programm der Begabtenförderung berufliche Bildung. Bezahlt wird es vom Bund, laut Förderdatenbank vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Bundesweit koordiniert es die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung in Bonn.

Ausgewählt werden die Stipendiaten nicht von der Stiftung, sondern von der Stelle, bei der dein Ausbildungsvertrag eingetragen war. Das ist meist die IHK oder die Handwerkskammer. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Jede Kammer hat nur eine begrenzte Zahl von Plätzen.

Voraussetzungen

  • Du hast eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen. In bundesrechtlich geregelten Gesundheitsberufen läuft die Bewerbung direkt über die SBB.
  • Deine Abschlussprüfung hast du mit mindestens 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser bestanden.
  • Alternativ: Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag deines Betriebs oder deiner Berufsschule.
  • Bei der Aufnahme bist du jünger als 25 Jahre. Wegen Wehr- oder Freiwilligendienst oder Elternzeit kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen.
  • Du hast keinen Hochschulabschluss und studierst nicht in Vollzeit.
  • Du arbeitest in der Regel mindestens 15 Stunden pro Woche. So verlangt es etwa die IHK Köln.

Die Details regelt jede Kammer etwas anders. Lies die Bedingungen deiner Kammer vor der Bewerbung genau.

Leistungen: wie viel Geld es gibt

Du bekommst bis zu 3.045 € pro Förderjahr, in drei Jahren also bis zu 9.135 €. Das Geld zahlt Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Fahrt- und Aufenthaltskosten. Pro Maßnahme trägst du 10 % selbst. Im ersten Förderjahr gibt es dazu einen IT-Bonus von 250 € für einen Computer oder ein Tablet.

Gefördert wirdBeispiele
Fachliche LehrgängeFachkurse rund um deinen Beruf
Vorbereitung auf AufstiegsprüfungenMeister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt
Fachübergreifende SeminareFremdsprachen, IT, Qualitätsmanagement, Konfliktmanagement
Berufsbegleitendes Studiumnur unter bestimmten Bedingungen, wenn es auf Ausbildung oder Beruf aufbaut

Gefördert werden Maßnahmen in Deutschland und in der EU. Wichtig: Du beantragst die Förderung vor Beginn jeder einzelnen Weiterbildung. Für dieselben Kosten darfst du keine zweite Förderung nutzen.

Bewerbung bei der Kammer

  1. 1
    Zuständige Stelle finden
    Das ist die Kammer, bei der dein Ausbildungsvertrag eingetragen war, etwa IHK, Handwerkskammer oder Ärztekammer.
  2. 2
    Frist prüfen
    Jede Kammer setzt eigene Fristen. Bei der IHK Köln endet die Frist für das Förderjahr 2027 am 31. Dezember 2026, die Förderung startet im April 2027.
  3. 3
    Unterlagen einreichen
    Üblich sind Prüfungszeugnis mit Punktzahl, Nachweis der Beschäftigung mit Wochenstunden und deine Kontaktdaten.
  4. 4
    Auswahl abwarten
    Die Kammer wählt aus. Wer aufgenommen wird, beantragt danach jede Weiterbildung einzeln und vor dem Start.

Abgrenzung zu Aufstiegsstipendium und Aufstiegs-BAföG

Drei Programme klingen ähnlich, haben aber verschiedene Ziele. Diese Übersicht hilft dir bei der Wahl.

WeiterbildungsstipendiumAufstiegsstipendiumAufstiegs-BAföG
WofürKurse und Lehrgänge nach der Ausbildungerstes HochschulstudiumFortbildung zu Meister, Fachwirt, Erzieher und Ähnlichem
AlterAufnahme unter 25keine Altersgrenzekeine Altersgrenze
Leistungbis 9.135 € in 3 Jahren, 10 % EigenanteilVollzeit 992 € im Monat plus 80 € Büchergeld, berufsbegleitend 3.045 € im Jahr50 % Zuschuss plus Darlehen mit Teilerlass
VoraussetzungNote 1,9 oder besser, Wettbewerb oder VorschlagAusbildung, mind. 2 Jahre Berufserfahrung, AuswahlverfahrenZulassung zur Fortbildungsprüfung
ZuständigKammerSBB, onlineFörderamt des Landes

Beim Aufstiegsstipendium zählen laut SBB vor allem deine beruflichen Leistungen. Es läuft über ein dreistufiges Auswahlverfahren. 2026 war die Bewerbung vom 24. März bis 1. Juni möglich. Mehr zum Aufstiegs-BAföG: Aufstiegs-BAföG beim Berufsumstieg.

Ehrlich gesagt: für Umsteiger selten passend

Die meisten Menschen wechseln den Beruf mit 30, 40 oder 50 Jahren. Dann ist die Altersgrenze des Weiterbildungsstipendiums längst überschritten. Auch die Ausnahmen helfen nur bis höchstens 28 Jahre.

Dazu kommt: Das Stipendium setzt auf deiner ersten Ausbildung auf. Es fördert keinen Wechsel in einen ganz anderen Beruf. Diese Wege passen für Umsteiger meist besser:

  • Bildungsgutschein: Die Agentur für Arbeit zahlt Weiterbildung oder Umschulung, wenn du arbeitslos bist, dir Arbeitslosigkeit droht oder du Grundsicherungsgeld bekommst.
  • Aufstiegs-BAföG: ohne Altersgrenze, für anerkannte Fortbildungen in Voll- oder Teilzeit.
  • Aufstiegsstipendium: ohne Altersgrenze, wenn du mit Berufserfahrung ein Studium beginnen willst.
  • Weiterbildungsförderung für Beschäftigte: Dein Arbeitgeber und die Agentur für Arbeit teilen sich Kurskosten und Lohn.

Alle Programme im Vergleich findest du in der Förderübersicht.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es beim Weiterbildungsstipendium?

Bis zu 3.045 € pro Jahr, insgesamt bis zu 9.135 € in drei Jahren. Du zahlst 10 % jeder Maßnahme selbst. Im ersten Jahr kommt ein IT-Bonus von 250 € für einen Computer oder ein Tablet dazu.

Gibt es beim Weiterbildungsstipendium eine Altersgrenze?

Ja. Bei der Aufnahme musst du in der Regel jünger als 25 Jahre sein. Wegen Wehr- oder Freiwilligendienst oder Elternzeit kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen. Ältere Umsteiger nutzen eher Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein.

Welche Note brauche ich für das Weiterbildungsstipendium?

Mindestens 87 Punkte oder eine Durchschnittsnote von 1,9 in der Abschlussprüfung. Es geht auch ohne diese Note: mit Platz 1 bis 3 in einem überregionalen Leistungswettbewerb oder mit einem begründeten Vorschlag von Betrieb oder Berufsschule.

Wo bewerbe ich mich für das Weiterbildungsstipendium?

Bei der Kammer, bei der dein Ausbildungsvertrag eingetragen war, etwa IHK oder Handwerkskammer. In bundesrechtlich geregelten Gesundheitsberufen bewirbst du dich direkt bei der SBB. Fristen und Unterlagen legt jede Stelle selbst fest.

Muss ich das Weiterbildungsstipendium zurückzahlen?

Nein, das Stipendium ist ein Zuschuss. Du trägst aber 10 % der Kosten jeder Maßnahme selbst. Beantrage jede Weiterbildung vor dem Start, sonst wird sie nicht gefördert.

Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildungsstipendium und Aufstiegsstipendium?

Das Weiterbildungsstipendium zahlt Kurse und Lehrgänge für junge Fachkräfte unter 25. Das Aufstiegsstipendium fördert ein erstes Studium für Berufserfahrene, ohne Altersgrenze. Du brauchst dafür eine Ausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.

Quellen

Stand 21.10.2026. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle. Angaben ohne Gewähr.

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